Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 4 Ordnung der Laufbahnen
Stand: 05.06.2021
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WB 26.25
- VG Würzburg, 21.11.2023 – W 1 K 23.596Zitiert von 1
- BVerwG, 24.04.2024 – 1 WB 43/23Versetzung und horizontaler Laufbahnwechsel; UntätigkeitsbeschwerdeZitiert von 2
- BVerwG, 06.07.2023 – 1 W-VR 11/23Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Wechsel eines Soldaten von der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes
- BVerwG, 27.10.2015 – 1 WDS-VR 7/15Konkurrentenstreit; Beschwerdefrist; Ausschluss im Auswahlverfahren
- FG Münster, 12.08.2011 – 14 K 4025/10 Kg
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 29.11.2005 – 21 U 57/05Zitiert von 1
- OVG NRW, 01.09.2004 – 1 A 1255/03Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet. Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.